Kenne ich meinen Sport Teil 3

Der Kegelstellautomat
Für den Sportbetrieb/Wettkämpfe dürfen nur von der WNBA zugelassene Kegelstellautomaten
verwendet werden.
Es können Kegelstellautomaten mit Seil und auch seillose Automaten Verwendung
finden.
Der Kegelstellautomat muss nachweisliche Anforderungen erfüllen:
– Es müssen folgende Betriebsarten möglich sein:
Spiel in die Vollen
Spiel auf Abräumen mit Korrekturmöglichkeit
Bilderkegeln mit Korrekturmöglichkeit
Korrekturmöglichkeit bei einem Durchläufer
Korrekturmöglichkeit bei einem Bandenwurf
– sein mechanischer Aufbau und die Konstruktion müssen den Anforderungen
eines Kegelsportbetriebes entsprechen.
– grundsätzlich muss ein störungsfreier Dauerbetrieb gewährleistet sein.
– Ein 50-Wurf-Spiel (in die Vollen und auch kombiniert) muss innerhalb von 15
Minuten möglich sein.
– Ein 30-Wurf-Spiel (in die Vollen und auch kombiniert) muss innerhalb von 9
Minuten möglich sein.
– Ein 20-Wurf-Spiel (in die Vollen und auch kombiniert) muss innerhalb von 6
Minuten möglich sein.
– Nach dem Kugeleinschlag muss der Stellvorgang für 4 Sekunden aussetzen.
Alle in diesen Zeitraum fallenden Kegel müssen angezeigt werden. Später nachfallende
Kegel dürfen nicht mehr angezeigt werden.
– Beim Öffnen der Anzeigewand muss der Kegelstellautomat automatisch abschalten.
– Es muss ein Sicherheitsschalter vorhanden sein, mit dem der Automat abgeschaltet
werden kann.
Außerdem muss die Möglichkeit bestehen, den Kegelstellmotor durch einen im
Kegelbereich befindlichen Schalter abzustellen.
– Optische und akustische Signale – welche bestimmte Kegelbilder besonders
anzeigen – müssen abschaltbar sein.
– Der Elevator ist Bestandteil des Kegelstellautomaten und hat unabhängig von
diesen zu funktionieren.
– Der Kugelaufzug muss einwandfrei funktionieren.
Für Kegelstellautomaten mit Seil gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
– die lichte Höhe zwischen Kegelstandoberfläche und Zentrierkorb-Unterkante
muss 750 mm ± 20 mm betragen,
– Die Seilstärke soll nicht mehr als 7 mm und nicht weniger als 5 mm betragen.
Die Farbe (einfarbig) der Seile ist nicht festgeschrieben. Ein Kennfaden ist zulässig.
Ein Satz Kegel muss gleichfarbige und firmengleiche Seile haben.

– Die freie Seillänge muss so groß sein, dass der Kegel 1 ohne großen Widerstand
mit seinem Kopfteil jeden Punkt der Abschlußmatte erreichen kann,
– Der Widerstand des Seilzuges muss zwischen 20 g und 60 g liegen,
– Die Anzeigeeinrichtung darf frühestens bei einem Neigungswinkel des Kegels
von 11° und muss spätestens bei einem Neigungswinke l des Kegels von 45°
anzeigen.
Der Neigungswinkel wird von der Lotrechten aus gemessen.
– Es muss eine Entwirrautomatik vorhanden sein.
Die Anforderungen für Kegelstellautomaten mit Seil sind in der Abbildung dargestellt.

Stellautomat

Die Anzeigeeinrichtung
Für den Sportbetrieb/Wettkämpfe müssen die Bahneineinrichtungen mit einer Anzeigeeinrichtung
– bestehend aus Kegelanzeige und Totalisator – ausgestattet sein.
Sie muss für Spieler, Aufsichtspersonen und Zuschauer deutlich erkennbar sein.
Die Kegelanzeige muss folgende Anforderungen erfüllen:
– bei jedem Wurf muss die Anzahl und das Bild der gefallenen Kegel angezeigt
werden,
– sie müssen so geschaltet sein, dass sie bei gefallenen Kegeln aufleuchten,
– es muss durch optische Signale angezeigt werden, ob der Kegelstellautomat frei
(grün) oder gesperrt (rot) ist,
– die Kegelanzeige muss mit dem Kegelstellautomaten gekoppelt arbeiten.
Der Totalisator ist eine Zähl- und Anzeigeeinrichtung und muss folgende Anforderungen
erfüllen:
– er muss mit dem Kegelstellautomaten gekoppelt sein und selbsttätig arbeiten,
– es muss die Wurfzahl der beim letzten Wurf gefallenen Kegel und das Gesamtergebnis
einer Bahneinheit angezeigt werden,
– er muss nach Einschlag die Kegel, wenn Sie hochgezogen werden, nicht mehr
werten,
– es muss der letzte Wurf – soweit er noch im Zeitlimit liegt – korrekt angezeigt
werden,
– es muss möglich sein, vom Bedienungspult aus die Anzeige zu korrigieren und
andere Anzeigewerte einzugeben,
– Kegelbahnanlagen der Bahnart Bohle und Schere sind zusätzlich mit einer Gassenanzeige
auszurüsten.

Automatische Schreibeinrichtungen

Hinsichtlich der Verwendung einer automatischen Schreibeinrichtung sind die Bestimmungen
der Sportordnung maßgebend.
Für eine automatische Schreibeinrichtung bestehen folgende Anforderungen:
– es muss bei jedem Wurf die Anzahl der gefallenen Kegel ausgedruckt werden,
– Die automatische Schreibeinrichtung muss vom Kegelstellautomat gesteuert
werden,
– es muss eine Korrekturmöglichkeit vorhanden sein,
– Bei Ende des Spieles muss des Gesamtergebnis ausgedruckt werden; außerdem
muss die Möglichkeit bestehen, Zwischenergebnisse ausdrucken zu lassen,
– es muss möglich sein, am Schreibstreifen Zusatzvermerke des Schiedsrichters
anzubringen.
– es wird empfohlen, Zentraldrucker einzurichten.

Das Bedienungspult
Das Bedienungspult beinhaltet die Bedienungselemente für den Kegelstellautomaten
und die Anzeigeeinrichtung und dient auch als Schreibpult bei der Führung des
Wurfscheines.
Für das Bedienungspult müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
– es muss körpergerecht gebaut sein und darf keine Aufbauten haben, welche die
Sicht des am Pult tätigen Sportfunktionärs auf den Spieler und die Kegel behindern,
– auf der Oberfläche des Pultes muss eine Schreibfläche mit den Mindestabmessungen
von 350 mm mal 250 mm im Querformat vorhanden sein,
– die Bedienungselemente für den Kegelstellautomaten und die Anzeigeeinrichtung
müssen vom Sportfunktionär leicht erreichbar sein und dürfen die Schreibarbeit
nicht behindern. Eine Bedienungsanleitung muss vorliegen.

Die Übertrittsanzeige
Für den Sportbetrieb/Wettkämpfe sind in Kegelsportanlagen Übertrittsanzeigen
vorgeschrieben.
Eine Übertrittsanzeige besteht aus einer am Beginn der Kugellauffläche angeordneten
Lichtschranke, welche bei Unterbrechung ein akustisches und optisches Signal
auslöst. Die Lichtschranke muss unmittelbar nach dem Spielbereich zu Beginn der
Kugellauffläche funktionsfähig installiert sein. Die Höhe der Lichtschranke über der
Kugellauffläche darf höchstens 20 mm betragen. Die Einstellung muss eine Justierung
von 1-3 mm zulassen.
Die Übertrittsanzeige muss folgende Bedingungen erfüllen:
– sie darf erst anzeigen, wenn die Unterbrechung des Lichtstrahles länger als 0,1
Sekunden dauert,
– ein Übertreten von mehr als 0-5 mm muss akustisch und optisch angezeigt
werden. Ein Anzeigen innerhalb des Spielbereiches (noch vor der Außenkante
der vorderen Begrenzungslinie) ist nicht zulässig,
– sie darf nicht mit dem Kugeldurchlauf gekoppelt sein. Es muss auch ein Übertreten
ohne Kugelabwurf angezeigt werden,
– eine Koppelung der Übertrittsanzeige mit der Anzeigeeinrichtung und dem Totalisator
muss abschaltbar sein,
– beim Abräumspiel dürfen die bei einem ungültigen Wurf gefallenen Kegel nicht
wieder aufgestellt und nicht gewertet werden.
Die Wertungsart muss den Wettkampfbestimmungen der jeweiligen Bahnart
entsprechen.
– Die akustischen und optischen Signale müssen für Spieler, Sportfunktionäre und
Zuschauer gut wahrnehmbar sein.

Zeituhren
Wenn möglich, soll auf jeder Bahneinheit eine Zeituhr vorhanden sein.

Sie muss folgende Bedingungen erfüllen:
– sie muss leicht bedienbar sein,
– es muss möglich sein, die in Gang befindliche Zeituhr anhalten und wieder weiterlaufen
zu lassen,
– die Anzeige der Zeituhr muss für den Spieler und die Aufsichtspersonen gut
sichtbar sein.